Novellierung der IJF-Wettkampfregeln (gültig ab 1.1.2005) Übersetzung © durch: Erwin Schön, ÖJV
ARTIKEL 3 - Judoanzug (Judogi)
Die Kämpfer müssen Judogi tragen, die den folgenden Anforderungen entsprechen:
a.
reißfest aus Baumwolle oder ähnlichem Material (siehe Richtlinien) hergestellt, in gutem Zustand
(ohne Risse oder schadhafte Stellen). Das Material darf nicht so dick oder so hart sein,
dass es den Griff des Gegners verhindert.
b.
blau in der Farbe für den ersten Wettkämpfer, weiß oder fast weiß für den zweiten Wettkämpfer
(siehe Anhang).
c.
Folgende Abzeichen sind gestattet:
1. die olympische Abkürzung der Nation (auf dem Rücken der Jacke), Größe der Buchstaben
11 cm
2. das nationale Abzeichen (auf der linken Brust der Jacke), maximale Größe 100 cm2
3. das Markenzeichen des Herstellers (unten am Vorderteil der Jacke und am vorderen unteren
Ende des linken Hosenbeins und an einem Ende des Gürtels), maximale Größe 20
cm2. Es ist erlaubt, das Markenzeichen des Herstellers auf einem Ärmel innerhalb der 25
cm x 5 cm Abmessung zu tragen, anstatt am unteren Vorderteil der Jacke. Die offiziellen
IJF Ausrüster dürfen das IJF Logo über ihrem Markenzeichen anbringen (in direktem Kontakt).
4. Schultermarkierungen (vom Kragen über die Schulter armabwärts auf beiden Seiten der
Jacke), maximale Länge 25 cm, maximale Breite 5 cm (die gleiche Werbung oder Nationalfarben).
5. Werbung auf den Ärmeln, 10 cm x 10 cm auf jedem Ärmel (unterschiedliche Werbung erlaubt).
Diese 100 cm2 müssen in Kontakt mit den 25 cm x 5 cm Streifen angebracht werden
(direkt darunter).
6. Ein Hinweis auf Platzierungen bei Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen ( 1., 2.,
3.Pl.) ist in einer Größe von 6 x 10 cm vorne links unten an der Jacke erlaubt.
7. Der Name des Kämpfers kann auf dem Gürtel, auf der unteren Vorderseite der Jacke sowie
auf der oberen Vorderseite der Hose getragen werden und darf höchstens 3 cm x 10 cm
groß sein. Außerdem kann der Name oder die Abkürzung des Kämpfers oberhalb der
nationalen olympischen Abkürzung (aufgedruckt oder bestickt) auf dem oberen Rückenteil
der Jacke stehen. In keinem Fall aber in einer Position, wo es den Gegner behindert, die
Rückseite der Jacke zu greifen. Die Größe der Buchstaben darf max. 7 cm betragen und
die Länge des Namens darf max. 30 cm sein. Diese rechtwinklige 7 x 30 cm große Zone
muss 3 cm unter dem Kragen der Jacke platziert sein und die Rückennummer muss
mindestens 4 cm unter dieser Zone angebracht sein.
Anmerkung: Bei IJF Veranstaltungen und Olympischen Spielen sind die Namen in 30 cm x
40 cm angezeigt.
8. Die WettkämpferInnen müssen einen Judogi ohne irgendeine Rückenaufschrift zum Nähtisch
bringen.
d.
Die Jacke soll lang genug sein, um die Oberschenkel zu bedecken und soll mindestens bis zu
den Fäusten reichen, wenn die Arme an den Körperseiten abwärts voll ausgestreckt werden.
Die Jacke soll links über rechts getragen werden und soll so weit sein, dass sie in Höhe des
Rippenbogens mit einer Überlappung von mindestens 20 cm übereinander geschlagen werden
kann. Die Jackenärmel sollen maximal bis zum Handgelenk und mindestens bis 5 cm oberhalb
des Handgelenks reichen. Zwischen Ärmel und Arm (einschließlich der Bandagen) soll ein Zwischenraum
von 10 bis 15 cm auf der gesamten Länge bestehen.
Das Revers und der Kragen dürfen nicht dicker als 1 cm und nicht breiter als 5 cm sein. Die
Nähte auf dem Revers müssen parallel zu diesem verlaufen und es dürfen rundherum nur 5
Nahtzeilen im gleichen Abstand zueinander sein.
e.
Auf der Hose dürfen sich keine Abzeichen befinden (außer C3 und C7). Sie soll lang genug
sein, um die Beine zu bedecken und soll maximal bis zum Fußknöchel und mindestens bis 5 cm
oberhalb des Fußknöchels reichen. Zwischen dem Bein (einschließlich Bandagen) und dem
Hosenbein soll auf der gesamten Länge ein Zwischenraum von 10 bis 15 cm vorhanden sein.
f.
Ein fester Gürtel, 4 cm bis 5 cm breit, dessen Farbe der Graduierung entspricht, soll über der
Jacke getragen werden, zweimal um die Taille gehen und mit einem eckigen Knoten gebunden
werden, der beide Gürtellagen umfasst, fest genug, um die Jacke zusammen zu halten, und
lang genug um an jedem Ende 20 cm bis 30 cm herunter zu hängen.
g.
1. Kämpferinnen sollen unter der Jacke entweder ein völlig weißes oder fast weißes T-Shirt
mit kurzen Ärmeln tragen, das ausreichend reißfest ist; es sollte lang genug sein, um in die
Hose gesteckt zu werden, oder
2. sie sollen einen weißen oder fast weißen kurzärmligen Einteiler tragen.
h.
Die Farbe der offiziellen blauen Judogi muss folgenden Standards entsprechen: Zwischen der
Pantone Nummer n°18-4051 und n°18-4039 auf der Pantone Skala von TP oder n°285 oder
n°286 auf der Pantone Druckskala.
Anhang zu Artikel 3 - Judoanzug (Judogi)
Falls der Judogi eines Kämpfers nicht diesem Artikel entspricht, muss der Kampfrichter den Kämpfer anweisen,
ihn in kürzester Zeit gegen einen Judogi zu wechseln, der diesem Artikel entspricht.
Die Ersatz-Judogi der Wettkämpfer sollten von den Trainern zu ihren Stühlen am Rand der Wettkampffläche
mitgebracht werden.
Um sicherzustellen, dass die Jackenärmel des Kämpfers die erforderliche Länge haben, soll der Kampfrichter
den Kämpfer beide Arme voll nach vorne ausstrecken und in Schulterhöhe heben lassen, wenn er
die Kontrolle durchführt.
Der Judogi wird zweimal kontrolliert: das erste Mal beim Annähen der Rückenkennung und das zweite
Mal vor jedem Wettkampf.
Der Turnierveranstalter muss bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Junioren-
Weltmeisterschaften und Mannschafts-Weltmeisterschaften Reserve-Judogis vorbereiten.
Richtlinien für Judogi-Hersteller
a) Die Materialien der Jacke müssen aus mehr als 70 % Baumwolle bestehen und dürften nicht weniger
als 1 kg wiegen /?
b) Die Abschlussnaht am Ärmel darf nicht breiter als 3 cm sein und darf keine Falten aufweisen.
c) Die Naht auf dem Rücken darf nicht breiter als 3 cm sein.
d) Die Abschlussnaht am Hosenbein darf nicht breiter als 3 cm sein und darf keine Falten aufweisen.
e) Die Polsterung im Brustbereich, an den Schultern und in den Achseln muss aus dem gleichen
Material wie das Judogi bestehen und es ist nur eine Schichte dieser Teile als Verstärkung erlaubt.